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Der Begriff Ergotherapie stammt aus dem Griechischen und besagt so viel wie:

Gesundung durch Handeln und Arbeiten‘

 

Die Ergotherapie gehört zu den medizinischen Heilberufen und umfasst Behandlungen bei Patienten aus allen medizinischen Bereichen sowie jeden Alters. Die Verordnung ergotherapeutischer Behandlungen wird von durch den Hausarzt oder Facharzt ausgestellt, wenn erforderlich auch im Rahmen von Hausbesuchen.

 

Das Ziel der Ergotherapie besteht darin, Menschen zu helfen, eine durch Krankheit, Verletzung und/oder Behinderung verloren gegangene (bzw. noch nicht vorhandene) Handlungsfähigkeit im Alltag wieder zu erreichen.

 

Handlungsfähigkeit setzt sich aus drei Bereichen zusammen:

  • Selbstversorgung

  • Interaktion

  • Körperliche Beweglichkeit
     

Die Grundlage für eine effiziente Handlungsfähigkeit steht im Zusammenhang mit der Funktionalität folgender Bereiche:

  • Wahrnehmung

  • Motorik

  • Sozio-Emotionalität
     

Wenn diese Bereiche oder Teilbereiche nicht oder nur eingeschränkt tragfähig sind, haben Menschen mehr oder weniger starke Probleme ihren Alltag zu bewältigen. In der Ergotherapie wird daran gearbeitet, eine möglichst weitgehende Stabilisierung des Menschen zu erlangen, indem die Kompetenzen des Patienten in allen drei Bereichen erweitert sowie gestärkt werden.